…und sie dreht sich doch

Dienstag, 18. Mai 2010 13:57

oder

Stärkung der Konsumentenrechte durch das Verbraucherkreditgesetz

Stellen Sie sich vor:

Fr. Y. ist 40 Jahre alt. Sie hat keine Berufsausbildung. Als Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma verdient sie ca. 780,00 EUR netto monatlich. Frau Y. lebt in einer Mietwohnung, zahlt laufend dafür 300,00 EUR Miete im Monat sowie die weiteren monatlichen Fixausgaben von ca. 250,00 EUR (Öffentliche Verkehrsmittel, Haushaltsversicherung, Strom, Gas, Fernwärme, Mobiltelefon, etc.). Trotz ihrer bescheidenen Einkünfte schaffte es Fr. Y. bislang immer – natürlich nur mit Konsequenz und unter Zuhilfenahme der beiden Sonderzahlungen (Weihnachtsrenumeration und Urlaubsgeld) - keine Rückstände anzuhäufen.

Luxus bedeutet für Frau Y., wenn sie am 22. des Monats noch einen normalen Wocheneinkauf erledigen kann oder sich eine frische Semmel in einer Bäckerei leistet.

KURZ: Ihr Haushaltsbudget ist sehr knapp bemessen.

Trotz dieser Konsequenz kam es wie es kommen musste: Im selben Monat wurde die Waschmaschine kaputt, die Strom-/Gasabrechnung mit einer bedeutenden Nachzahlung flatterte ins Haus und der Ankauf von neuen Winterschuhen war ohnehin schon überfällig.

Während Fr. Y. überlegte, wie sie dies nur bewältigen könnte, erreichte sie eine Werbung, in der die leichte Vergabe von Krediten hervorgehoben wurde. Schweren Herzens entschloss sich Fr. Y. so ein Angebot anzunehmen. Etwas unsicher bewegte sich Fr. Y. in ein Kreditinstitut. Prompt erhielt Sie einen Kredit in der Höhe von 10.000,00 EUR (Rückzahlungsrate: 300,00 EUR monatlich). Fr. Y. war noch verwundert, dass sie trotz des niedrigen Einkommens so leichtfertig einen Kredit – vor allem in dieser Höhe – bekam.

Noch am selben Abend zuhause versuchte Fr. Y. ihr Haushaltsbudget mit der neuen Belastung (300,00 EUR Rate) zu berechnen. Ihr wurde nach und nach immer klarer, dass ihr die 10.000 EUR in der jetzigen Situation eine enorme Hilfe wären, jedoch könnte sie diese nicht mehr retour zahlen. Also ging Fr. Y. am Morgen danach zum Kreditinstitut und wollte vom Vertrag zurücktreten: Keine Chance!

Ist dies rechtens?

Bislang schon! Jedoch: das mit 11. Juni 2010 in Kraft tretende Verbraucherkreditgesetz bringt einige Vorteile für Konsumenten (KreditnehmerInnen) und hätte auch Fr. Y. vor dieser unüberlegten Handlung und insbesondere deren Folgen geschützt.

Das Verbraucherkreditgesetz stellt den zentralen Teil der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditgesetzrichtlinie in nationales Recht dar und stärkt die Stellung von KonsumentInnen:

- Bonitätsprüfung: In Hinkunft ist es die Pflicht des Kreditgebers die Bonität des Kunden zu prüfen und diesen im Bedarfsfall von seiner zweifelhaften Kreditwürdigkeit zu informieren.

- Rücktrittsrecht: Prinzipiell kann der Kreditnehmer binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen vom Verbraucherkredit zurücktreten.

- Vorzeitige Rückzahlung: Eine vorzeitige ganze oder teilweise Rückzahlung ist prinzipiell in Zukunft möglich. Auch die Kosten für dies sind reglementiert: Die Entschädigung darf die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende des Kreditvertrags für den vorzeitig zurückbezahlten Betrag hätte zahlen müssen nicht übersteigen und max. 1 Prozent davon betragen.

- Informationspflicht: Aufgrund des neuen Verbraucherkreditgesetzes werden auch Kreditinstitute dazu verpflichtet die Konsumenten mit einem Standardformular über alle wichtigen Eckdaten zu informieren.

- Strengere Vorschriften bei Verbraucherkreditwerbung

- Verbraucherleasingverträge: Mit dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherkreditgesetz gelten nunmehr – bis auf wenige Ausnahmen – bei Verbraucherleasingverträge die gleichen Bestimmungen, wie für Verbraucherkreditverträge.

Zu diesen durchwegs positiven Änderungen soll hier jedoch noch ausdrücklich daraufhingewiesen werden, dass das Verbraucherkreditgesetz erst ab einer Kreditsumme von mindestens 200,00 EUR Anwendung findet und somit nicht den 1. Kontoüberzug von oft jungen Menschen umfasst. Dieses – zwar sehr geringe - Mindestkreditvolumen ist gerade für Personen mit einem ganz niedrigen Einkommen und für ganz junge Kunden problematisch, da ihnen dadurch möglicherweise zugetragen wird, dass ein Kontoüberzug noch keine Schulden sind.

Dennoch wurde mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditgesetzrichtlinie langjährige Forderungen der Schuldnerberatung zumindest tendenziell umgesetzt. Wie nun das neue Verbraucherkreditgesetz auch in der Praxis seine Anwendung findet, ist noch abzuwarten. Entscheidend dafür sind die zu erwartenden Sanktionen bei Nichteinhalten!

Hätte Fr. Y. ihren Verbraucherkredit erst nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen, so hätte sie sofort zurücktreten können.

Wir sind gespannt!

sst

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Privatkonkurs soll reformiert werden

Freitag, 9. April 2010 11:40

Der seit 1995 praktisch unveränderte Privatkonkurs soll reformiert werden. Darauf haben sich Justiz-Ministerin Bandion-Ortner und Sozialminister Hundstorfer geeinigt.

Im Mittelpunkt sollen stehen:

  • Eine Verkürzung des Verfahrens, da Österreich mit seinen 7 Jahren Laufzeit (plus Verfahrensdauer von 3 bis 12 Monate vor Gericht) schön langsam Schlusslicht in Europa wird.
  • Ein Wegfall der unsinnigen Sperrfristen im Falle, dass jemand “Obliegenheitsverpflichtungen” verletzt. So kann jetzt jemand, der z.B. vergessen hat, seinen Wohnsitzwechsel bekannt zu geben, 20 Jahre lang für jedes Abschöpfungsverfahren gesperrt werden.
  • Ein erleichterter Zugang zu den “Billigkeitsgründen”, damit nicht mehr - wie jetzt - 84-jährige Schuldner, die es nicht geschafft haben, die Mindestquote von 10 Prozent zu erreichen, vom Gerichtsvollzieher “bis ins Grab” verfolgt werden.

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Weihnachtsrausch

Donnerstag, 12. November 2009 17:25

 

Weihnachten ist die Zeit der unüberlegten Käufe. Unter dem Druck, seinen Lieben etwas schenken zu müssen, wird viel Geld ausgegeben – immer öfter allerdings Geld, dass gar nicht vorhanden ist.

Die Wirtschaft freut’s, der Katzenjammer danach ist groß.

Gedanken zu Weihnachten und zum Jahreswechsel.

 

Wir kennen alle die Ausgangssituation:

Während des Jahres sind wir alle ziemlich ausgelastet, um den Alltag zu bewältigen. Ständig wird uns vorgelebt, dass wir – um wirklich glücklich zu werden – noch ein paar Dinge brauchen, die es „glücklicherweise“ zu kaufen gibt. Manche sind schon draufgekommen, dass damit nicht unbedingt die Lebensqualität steigt, da für diese Dinge hart gearbeitet werden muss.

Wenn allerdings Weihnachten kommt, werden selbst hartgesottene Konsumverweigerer schwach. Eine Mischung aus schlechtem Gewissen, gepaart mit der üblichen medialen Weihnachts-Hype, führt auch bei diesen zu immer wiederkehrenden Überlegungen, wer womit beschenkt werden soll.

Da wir – auch auf Grund unseres Alltagsstress – selten wissen, was der zu Beschenkende wirklich braucht, wird halt irgendetwas gekauft. Um nicht als Knicker zu gelten und um das schlechte Gewissen ausreichend zu beruhigen, darf es auch nicht zu billig sein…

 

Soweit ist das eine Erklärung für den bekannten und alljährlich wiederkehrenden Weihnachtsrausch.

Er ist natürlich auch schon längst fixer Bestandteil der Wirtschaft – und der Abfallentsorgung.

 

Was in den letzten Jahren jedoch stark zugenommen hat, das ist die Verleitung zum Schuldenmachen, um den Weihnachtsrausch finanzieren zu können:

 

Sprüche, wie „Nützen Sie Ihre persönliche Einkaufsreserve“, oder „kaufen Sie heute, zahlen Sie in einem Jahr“ sind nichts anderes, als die Aufforderung, beim Kauf Schulden zu machen – und eine steigende Anzahl Menschen macht Gebrauch davon.

 

Was die Wenigsten bedenken:

 

-         Das Gekaufte ist schnell verschenkt, die Rückzahlung der Schulden dauert meist lang.

-         Schulden sind teuer: „Die persönliche Einkaufsreserve“ ist nichts anderes, als ein Kontoüberzug mit einer Verzinsung von etwa 13,5 Prozent!

-         Auch sogenannte Null-Prozent Finanzierungen können teuer werden. Dann nämlich, wenn Zahlungsverzug eintritt und laut Vertrag sowohl Zinsen, als auch Verzugszinsen zur Anrechnung kommen.

 

Letzter Gedanke:

Geschenke „auf Kredit“ sind keine Geschenke, sondern eine Belastung für den Beschenkten. Er fühlt sich mit schuld, dass jetzt jemand wesentlich mehr zurück zahlen muss, als das Geschenk wert war…

Wollen wir das wirklich?

 

 

mal

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Die Unterhaltspfändung und das Aufrechnungsrecht

Donnerstag, 20. August 2009 16:18

 

oder:

„warum Viele trotz Schuldenregulierungsverfahren nie wieder schuldenfrei sein werden“

 

 

Die Konkursordnung sieht vor, dass Konkursgläubiger gleich behandelt werden.

Aber: Sie räumt einzelnen Gläubigern auch bestimmte Sondervorteile ein.

 

Da wäre zum einen das Aufrechnungsrecht.

Bestehen Schulden bei der SVA, der WGKK oder bei der PVA, so dürfen diese Institutionen bei jemandem  der in Pension ist, zusätzlich zu einer „normalen“ Pfändung etwas von seiner Pension abziehen  und zwar bis zu 50% des Bezuges.

Sie haben schon richtig gelesen. Das Existenzminimum ist de facto außer Kraft gesetzt. Es gilt zwar ein Mindestbetrag der nicht unterschritten werden darf, aber die Pfändungsgrenzen der Exekutionsordnung gelten nicht.

Wird ein Konkurs eröffnet, ändert sich nichts am Aufrechnungsrecht. Es bleibt bestehen und endet nicht einmal nach dem Ablauf von 7 Jahren.

 

 

Ähnlich interessant verhält es sich mit einer Unterhaltspfändung.

Exekutive Pfandrechte erlöschen nach Konkurseröffnung. Nicht so, die Unterhaltspfändung, wie uns die Judikatur beweist.

 

Der Unterhaltsgläubiger hat auch nach Konkurseröffnung weiterhin die Möglichkeit, die für alle anderen Gläubiger geltenden Pfändungsgrenzen um 25% zu unterschreiten. Und würde es lediglich um das Wohl des Kindes gehen, so wäre das auch einzusehen, dass der laufende Unterhalt auf diese Art und Weise sichergestellt wird.

Aber eine Unterhaltspfändung für einen alten Unterhaltsrückstand - oft schon erwachsener Kinder - der bei der Republik Österreich besteht, hat nichts mit dem Wohle eines Kindes zu tun. Trotzdem findet sie statt.

 

Außerdem darf man nicht vergessen, dass auch das Jugendamt im Abschöpfungsverfahren weiterhin bis auf 75% des unpfändbaren Betrages pfändet, auch wenn die gepfändete Summe  weit über den laufenden Unterhalt hinausgeht.

 

 

Die Unterhaltpfändung, sowie das Aufrechnungsrecht gelten unabhängig vom Konkurs und bleiben auch von einem Konkurs unberührt. Dadurch verschaffen sich diese Gläubiger einen Vorteil.

Vielen Schuldnern wird dadurch die Möglichkeit genommen, wieder in ein geordnetes Leben zurückzufinden.

 

Seltsam nur, dass es gerade Einrichtungen im Nahebereich der Republik Österreich sind, die eine Gleichbehandlung der Konkursgläubiger in dieser Weise unterminieren.

 

han

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Zwei Fallen im neuen “Budgetbegleitgesetz”

Dienstag, 19. Mai 2009 16:40

Ausdrücklich OHNE Begutachtung wurde heute im Parlament das “Budgetbegleitungsgesetz 2009″ beschlossen. Was realtiv harmlos klingt, greift mitunter recht deutlich in bestehende Gesetze ein.

Absolut abenteuerlich sind zwei mitbeschlossene Bestimmungen:

1. Der Entfall der “Eigenhandzustellung” und
2. Die Wertgrenzenerhöhung im Mahnklagsverfahren von 30.000,- auf 75.000,- Euro

Was heißt das eigentlich?

Bei Geldforderungen gegen jemand gibt es ein “verkürztes” Verfahren vor Gericht - den Zahlungsbefehl. Der Gläubiger behauptet (via elektronischen Rechtsverkehr) einfach eine Geldforderung gegen einen Schuldner.  Diese Behauptung wird in Form eines Zahlungsbefehls dem Schuldner per Post zugestellt. Macht der Schuldner nun nichts dagegen, dann wird diese “Behauptung” des Gläubigers automatisch rechtskräftig und vollstreckbar.
Vollstreckbar wiederum heißt: Der Gläubiger kann nun weitere Anträge bei Gericht stellen: ab dann kann z.B. der Lohn gepfändet werden oder ein Gerichtsvollzieher taucht in der Wohnung auf und darf pfänden, was nicht niet- und nagelfest ist.

Dieses “verkürzte” Verfahren war mit einem “Streitwert” von 30.000,- Euro begrenzt. War die Schuld höher, dann musste tatsächlich das Gericht in Aktion treten und eine Verhandlung anberaumen.

Der “Streitwert” für dieses Verfahren wurde nun einfach auf 75.000,- Euro gesetzt, also mehr als verdoppelt.

Damit aber nicht genug:
Bei jedem Zahlungbefehl, aber auch bei Klagen anderer Art (z.B. Räumungsklage im Mietrecht) war es Vorschrift, dass die Klage dem/der Beklagten nur PERSÖNLICH zugestellt werden darf. Nun aber geht das Gericht von diesem Prinzip ab und kann sich auf den Standpunkt stellen, dass der Zahlungsbefehl/die Klage auch dann als zugestellt gilt, wenn irgeneine erwachsene Person im Haushalt des Beklagten diese entgegennimmt.

Ein Beispiel, wie es ab jetzt aussehen könnte:
Irgendwer behauptet, ich schulde ihm 75.000,- Euro. Es handelt sich zwar um einen Irrtum, aber der Zahlungsbefehl wird an meine Adresse zugestellt. Ich bin nicht zu Hause, aber meine Putzfrau. Die Putzfrau nimmt das Schreiben entgegen, steckt es irgendwohin und vergisst darauf. Nach - sagen wir 6 Wochen - wird mein Lohn gepfändet. Bei der Recherche komme ich drauf, dass damals die Putzfrau den Zahlungsbefehl entgegengenommen und offensichtlich verwurschtelt hat. Nach der alten Rechtslage konnte ich eine neuerliche Zustellung verlangen, da diese ja “eigenhändig” sein musste. Jetzt aber muss ich zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, dass:
- die Rechtsmittelfrist von vier Wochen vorbei ist und
- ich nichts mehr gegen die Forderung machen kann, da der Zahlungsbefehl ja “rechtens” zugestellt wurde.
Ab jetzt ist es nur noch mit Anstrengungen und mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglich, den Schaden zu begrenzen. Die damit verbundenen Aufwendungen kann ich bestenfalls von der Putzfrau “zurückklagen”…

mal

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Finanzmarktkrise: Die Kleinen sollst Du hängen, die Großen lässt Du rennen!

Donnerstag, 19. Februar 2009 17:00

Es ist bekannt, dass sich Privatpersonen, die einmal in die Schuldenfalle getappt sind, über einen ”Privatkonkurs” wieder rauswurschteln können. Das dauert in Österreich mindestens sieben Jahre, wobei das Verfahren vor Gericht selbst bis zu einem Jahr dauert und NICHT in die sieben Jahre eingerechnet wird.
Zum Vergleich: In Deutschland dauert der Privatkonkurs sechs Jahre und die Verfahrensdauer wird eingerechnet. In Frankreich sind es vier Jahre und in England sind gar nur drei Jahre nötig, um einen “freh-start” zu erhalten und schuldenfrei neu beginnen zu können.

Sind wir also bei der Dauer schon Schlusslicht, so kommt dazu, dass wir uns den Luxus leisten, Menschen in den Privatkonkurs zu bringen, sie dort sieben bis zehn Jahre drinnen behalten und dann erst recht nicht schuld-befreien.
So geschehen einer Tellerwäscherin, die vor zig Jahren jung und dumm war, Schulden gemacht hat und sich dann nicht mehr darum gekümmert hat. Als sie “nachgereift” war und die Angelegenheit regeln wollte, war der Schuldenberg schon so groß geworden, dass sie im Privatkonkurs nach sieben Jahren nur 5 Prozent der Schulden erwirtschaftet hatte. Das war zu wenig, also wurde ihr Verfahren verlängert. Nach Ablauf der Verlängerung war sie auf sieben Prozent, mehr war einfach mit ihrem Einkommen nicht drinnen. Und siehe da: Das Gericht verweigerte ihr die “Restschuldbefreiung”.

Diese und andere Härten im Privatkonkurs hätten schon in der vorigen Regierung beseitigt werden sollen. Das war damals auch Teil des Regierungsprogrammes.

Im neuen Regierungsprogramm steht davon - NICHTS.

Also lässt man im Schatten der größten Finanzmarktkrise die privaten Haushalte, die in die Überschuldung geraten, möglichst lange “dunsten”, gibt den Schwächsten gleich gar nicht die Chance zum Neustart und fördert lieber die ganz Großen.

Gerecht?
Und vor allem: Volkswirtschaftlich sinnvoll?

mal

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ACHTUNG: SCHEIDUNG und GUTE FREUNDE

Dienstag, 30. Dezember 2008 17:15

Frau S. kann nach der Scheidung den Kredit in ihrer Arbeitslosigkeit nicht mehr bezahlen und die Genossenschaftswohnung allein nicht mehr erhalten. Sie muss sich eine billigere und kleinere Wohnung suchen.

Sollte kein Problem sein, nur - der Genossenschaftsanteil wird erst nach dem Auszug ausbezahlt und Geldmittel für einen Umzug und eine neue Wohnung sind nicht vcrhanden.

Frau S legt die Situation ihrer Bank dar, und diese ist tatsächlich bereit, den Umzug zwischenzufinanzieren. Wenn der Genossenschaftsanteil ausbezahlt wird, soll dafür der Kredit so weit wie möglich abgedeckt werden.

Tatsächlich reicht der Genossenschaftsanteil um die Hälfte des Kredits abzudecken, übrig bleiben ca 16000.- €. Die Rückzahlung des Kredits ist in dieser Zeit gestundet.

Ein paar Wochen später ruft eine Mitarbeiterin der Bank an, die Klientin soll nun einen Termin zur Unterzeichnung des neuen Kreditvertrags ausmachen.

Die Klientin ist erstaunt, denn das hat sie mit dem Mitarbeiter, der die Finanzierung geregelt hat, nicht einmal besprochen. Am Telefon darauf angesprochen windet er sich, und auch er kann die Notwendigkeit für einen neu abgeschlossenen Kredit nicht plausibel machen.

Dieser Mitarbeiter ist ein Bekannter ihres Exmannes. Der Exmann ist Bürge bei dem alten Kredit und bei einem neuen Kredit wäre er es dann wohl nicht mehr gewesen. Eine gute Lösung für den Exmann. Aber was bedeutet das für Frau S. ?

Sie hätte neue Sicherheiten bieten müssen, wie zum Beispiel eine Gehaltsverpfändung, eine Lebensversicherung oder einen neuen Bürgen finden. Frau S weist die Bank sogar darauf hin, dass sie den bestehenden Kredit nicht mehr weiter bezahlen werde können, sie werde keinen neuen Kredit abschließen.

Nachdem Frau S. den Ombudsmann der Bank ausgesucht hat, wird entschieden,  dass doch kein neuer Kreditvertrag abgeschlossen werden muss.

 

Auch mit der kleineren Wohnung geht sich das Leben für die Klientin nur schwer aus. Sie kann weder die Kreditrate bezahlen, noch einen kleineren Kontoüberzug, abdecken. Das Leben ist für Frau S. einfach nicht mehr leistbar.

Sie entschließt sich eine Unterhaltserhöhung von ihrem Exmann  zu fordern und sucht mit ihrem Mann einen Richter auf. Zu erwähnen ist, das der Exmann sehr gut verdient und kein finanzielles Problem hat. Er ist zu einer Unterhaltsleistung von € 26.- verpflichtet.

Der Richter kann der Frau doch wirklich helfen! Und er findet gleichzeitig eine gute Lösung für den Exmann.

Sein Vorschlag: Unterhaltserhöhung auf € 126.- monatlich, mit Zahlung von € 100.- durch den Exmann direkt an die Bank als Kreditrate, dann wäre der Kredit auch gleich bedient, was ihm als Bürgen ja auch zugute käme..

Dass es noch diesen Kontoüberzug gibt, der ungeregelt bleibt, kommt nicht zur Sprache, ebenso nicht, dass sich die Klientin das Leben noch immer nicht leisten kann.

 

Kös, 20.11.08

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Finanzmarktkrise: Dinosaurier füttern

Mittwoch, 17. Dezember 2008 11:29

Im Zusammenhang mit der Finanzkrise fällt eines immer deutlicher auf:
Die wirklich teuren “Rettungskonzepte” betreffen die Dinosaurier der Wirtschaft: Banken, Autohersteller und Autozulieferer
- die Rettungskonzepte heißen: Das Alte muss unter allen Umständen erhalten bleiben.
- also werden die Autobauer weiterhin dieselben Kübeln bauen, die seit 30 Jahren gleich viel Sprit fressen (vor 30 Jahren verbrauchte mein Citroen Dyane 4,5l auf 100km, jetzt wird mir als technisches Nonplusultra ein Auto mit einem Verbrauch von 5,5l auf 100km als sensationelle Innovation verkauft).
- die Banken werden sogar von der Politik angehalten, weiterhin billige Kredite zu verkaufen. Der Anständigkeit halber sagt man, das sei für die Klein- und Mittelbetriebe gedacht. Wir wissen, dass in Österreich vor allem die finanzschwachen privaten Haushalte mit Krediten zu Tode gefüttert werden. Die Kredite belasten in Wahrheit das Konsumklima und die Wirtschaft, da ja das Einkommen durch Zinsenzahlungen reduziert wird.
- nicht EINE staatliche Hilfe im Zuge der Finanzmarktkrise ist gekoppelt mit der Forderung nach Innovation bzw. innovativen Produkten!
Wobei z.B. die Forderung nach einem Girokonto für Alle ja nichts Unanständiges wäre…
 
Mehr Futter für die Dinosaurier, heißt die Devise.
Das wird uns allen recht teuer zu stehen kommen und dennoch werden sie sterben…
mal

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Finanzmarktkrise: Doppelbotschaft des KSV von 1870

Montag, 15. Dezember 2008 11:24

Wer kennt sie nicht, die vierteljährlichen Pressemeldungen des Kreditschutzverbandes von 1870:

Neben der üblichen Statistik über die Zahl der Firmen- und Privatkonkurse gibt es auch immer mehr oder weniger aussagekräftige “Interpretationen”.
So wird als Erklärung für steigende Privatkonkurszahlen immer wieder davon gesprochen, dass die Zahlungsmoral sinkt oder dass die privaten Haushalte viel zu sorglos Kredite aufnehmen.

Da erstaunt es, wenn letzte Woche der Geschäftsführer des KSV, Herr Nedejik, davon gesprochen hat,  dass die Privatkredite um 20 Prozent “eingebrochen” seien und man sich schleunigst etwas überlegen müsse, damit wieder mehr Kredite an Private verkauft und somit die Wirtschaft stimuliert werde. 

Ich finde das für eine unerträgliche Doppelbotschaft:

Die Dummen sollen mehr Kedite aufnehmen, damit die Wirtschaft angekurbelt werde. Und wenn sie sich dabei übernehmen, dann hauen wir ihnen wieder eins drauf und bezeichnen sie als unmoralische Verschwender…

Praktisch, nicht?

mal

 

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Außergerichtlicher Ausgleich – Vorsicht Falle!

Freitag, 14. November 2008 9:13

Die Bank stimmt einem mühsam ausgehandelten außergerichtlichen Ausgleich zu. Für viele Schuldner ist dies ein wahrer Grund zur Freude. Denn nicht nur, dass plötzlich keine Zinsen mehr verrechnet werden, bedeutet das in der Regel auch eine erhebliche Reduktion der geforderten Summe. Endlich leuchtet wieder ein kleines Lichtlein am Ende des Tunnels, denn die monatliche Rate scheint leistbar. Doch oftmals trügt der Schein…

Der Ablauf an einem konkreten Beispiel:

Hauptgläubiger ist eine Bank, die einen Kredit in Höhe von ca. € 70.000 fällig stellt. Es wird ein Ausgleich mit der Bank vereinbart. Zusätzlich zu einer einmaligen Zahlung von € 30.000 in bar bezahlt der Schuldner monatliche Raten in Höhe von € 150,-. Die Schulden reduzieren sich scheinbar von ehemals €70.000,- auf knappe € 10.000,-

Wieso nur scheinbar? Plötzlich taucht ein anderer Gläubiger auf, der sich bisher immer ruhig verhalten hat und fordert nun ebenfalls die ganze Summe ein. Unglücklicherweise ist dies im konkreten Fall ein Sozialversicherungsträger, der seine aushaftende Forderung gegen den Pensionsbezug des Schuldners aufrechnet. Konkret bedeutet das einen Abzug von mehreren hundert Euro pro Monat – dem Schuldner verbleiben nur noch knapp € 700,- pro Monat zum leben. Die Ausgleichsrate für die Bank ist nun nicht mehr finanzierbar.

Auch das Kleingedruckte im Ausgleichsangebot der Bank wird nun schlagend. Dort steht nämlich drin, dass der gesamte aushaftende Betrag wieder zur Gänze fällig wird, sobald die Ratenzahlungen nicht pünktlich geleistet werden. Aus den € 10.000,- werden schwuppdiwupp wieder € 70.000,-. Die bereits bezahlten € 30.000,- sind buchstäblich in den Wind geschrieben….

Drum sei Jeder gewarnt vor solch einer Vereinbarung, die nicht auf die Gesamtsituation ausgerichtet ist, sondern in Wirklichkeit nur wieder ein weiteres Lockangebot der Bank ist. Die Bank ist in Wirklichkeit immer nur an einem interessiert – an Ihrem Geld!

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